Schumanstr. 16
D-52146 Würselen
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Geschäftsführer: Wolf-E. Hoesch-Vial
Amtsgericht Aachen
HRB 15702
Steuer Nr: 37/223/21176
Ust ID Nr: DE223404895
Verantwortlich für Konzeption, Design und Umsetzung: Kaune Sudendorf
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§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
(1)
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder
von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an
den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die
zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen
werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen
(1) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
(2)
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für
solche schriftlichen Unterlagen, die als ?vertraulich? bezeichnet sind.
Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ?ab Werk?, einschließlich Verpackung.
(2)
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen
eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der
Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum
zur Zahlung fällig. Skonto von 2 Prozent wird bei Zahlung innerhalb von
10 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt. Es gelten die gesetzlichen Regeln
betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(4) Aufrechnungsrechte
stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er
zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2)
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt unter der Voraussetzung, dass
die Nachlieferung innerhalb des vereinbarten Lieferzeitraumes erfolgt.
(3)
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt
zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
(4)
Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr
eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der
Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in
Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(5) Wir haften nach den
gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu
vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen,
dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall
geraten ist.
(6) Wir haften ferner nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein
Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns
zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden
grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Wir haften auch dann nach den
gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende
Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
(8) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
§ 5 Gefahrenübergang - Verpackungskosten
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ?ab Werk? vereinbart.
§ 6 Verbot der Veräußerung an gewerbliche Weiterverkäufer
Der
Kunde verpflichtet sich es zu unterlassen, die ihm verkaufte Ware an
gewerbliche Weiterverkäufer zu verkaufen, weiterzugeben oder ihnen sosnt
zugänglich zu machen.
§ 7 Mängelhaftung
(1) Handelsübliche oder
technisch nicht vermeidbare geringe Abweichungen der gelieferten Ware in
Struktur, Farbe, Abmessungen und Gewicht bleiben vorbehalten.
(2)
Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377
HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Bei ordnungsgemäßer Untersuchung feststellbare Mängel
sind uns innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Ware anzuzeigen.
Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.
(3)
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner
Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur
Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der
Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle
zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich
diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort
als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(5)
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine
vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Wir haften nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht
verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine
wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung
auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und
auch vertrauen durfte.
(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt
auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
(9) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
(10)
Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479
BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung
der mangelhaften Sache.
§ 8 Gesamthaftung
(1)
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen,
ist ? ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs
? ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche
aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger
Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von
Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt
auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens,
statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3)
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1)
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache grundsätzlich bis zum
Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
Abweichendes gilt bei Bestehen einer Kontokorrentabrede mit dem Kunden.
In diesem Fall behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum
Eingang aller Zahlungen aus dem bestehenden Kontokorrentverhältnis
(Geschäftverbindung) mit dem Kunden vor; der Vorbehalt bezieht sich in
diesem Fall auf den anerkannten Saldo.
Bei vertragswidrigem Verhalten
des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die
Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns
liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache
zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die
Verbindlichkeiten des Kunden ? abzüglich angemessener Verwertungskosten ?
anzurechnen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich
zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten
gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu
versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind,
muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3)
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771
ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO
zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(4)
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen
in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich MWSt) unserer Forderung
ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte
erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach
der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die
Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht
in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir
verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,
die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die
Abtretung mitteilt.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der
realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um
mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten
obliegt uns.
§ 10 Gerichtsstand - Erfüllungsort
(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz
Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem
Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.